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Stand: 26. Februar 2014

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Dokumentenarchivierung Archive Next Door

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzungsberechtigten und User der Dokumentenarchivierung Archive Next Door. Die Nutzungsgeberin behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern und zu modifizieren.

1. Definitionen

(a) Nutzungsgeber (NG): Mag.(FH) Herbert Buchegger ist der Betreiber des Dokumentenarchivs Archive Next Door.

(b) Nutzungsberechtigte (NB): Nutzungsberechtigter ist dasjenige Unternehmen, das aufgrund einer Vereinbarung mit der NG berechtigt ist das Dokumentenarchiv Archive Next Door zu nutzen.

(c) User: Der User ist jede natürliche Person der NB, welcher von der NG einen Username und ein Passwort zugewiesen wurde.

2. Nutzungsgegenstand Web-Plattform

(a) Die NG ist Erstellerin, Eigentümerin und ASP-Betreiberin der Dokumentenarchiv Software Archive Next Door.

(b) Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist Nutzung laut Punkt 3. und der Zugang zur nicht ausschließlichen Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software Archive Next Door im Weg von ASP (Application Service Providing) einschließlich der damit verbundenen Datenspeicherung auf einem Server des NG (in der Folge kurz "Web-Plattform" genannt). Der NG erbringt für die NB diese ASP-Dienstleistungen über das Medium Internet.

(c) Die BT ist jederzeit berechtigt, den Nutzungsgegenstand durch zusätzliche Funktionalitäten zu erweitern oder durch eine andere, höherwertige Version zu ersetzen.

3. Nutzungsgegenstand Archiv

(a) Der NG betreibt am Standort Donau-City, Wien ein Archiv zu Lagerung von Boxen.

(b) Gegenstand dieses Nutzungsvertrages ist die Nutzung laut Punkt 2. und die Lagerung von Boxen in dem vom NG betriebenen Archiv.

(c) Der NG ist ohne Rücksprache mit der NB berechtigt das Archiv zur Lagerung der Boxen jederzeit an einem anderen Standort der Donau-City, Wien zu verlagern.

(d) Die NB erhält keinen Zugang zum Archiv. Das Archiv wird vom NG betrieben. Das Ein- und Auslagern von Boxen erfolgt ausschließlich durch den NG.

4. Nutzungsdauer

(a) Die Nutzung von Archive Next Door beträgt höchstens 50 Monate ab Freischaltung der Web-Plattform.

(b) Der NG und die NB sind unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Quartals berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen.

(c) Der NG und die NB sind berechtigt, aus einem wichtigen Grund mittels eines rekommandierten Schreibens eine vorzeitige Auflösung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen. Diesfalls ist der NG berechtigt, die der NB zugeteilten User-Accounts und sämtliche von der NB angelegten User-Accounts unverzüglich zu sperren.

(d) Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor

für den NG:

  • wenn die NB den Nutzungsgegenstand zu nicht vereinbarten Zwecken benützt,
  • wenn die NB einen erheblich nachteiligen Gebrauch vom Nutzungsgegenstand macht und nicht innerhalb einer schriftlich zu setzenden Frist von 14 Tagen einen vertragsgemäßen Zustand wiederherstellt,
  • bei Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsmieten durch die NB,
  • bei Beantragung eines Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der NB, oder Abweisung eines Konkursantrages mangels Masse,
  • bei einer gemäß Punkt 5(b) unzulässigen Untervermietung oder sonstigen gänzlichen oder teilweisen Weitergabe des Nutzungsgegenstandes durch die NB ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des NG,
  • wenn in das Vermögen der NB Exekution geführt wird und die NB nicht in angemessener Frist die Einstellung der Exekution bewirkt.

für die NB:

  • wenn der Nutzungsgegenstand nicht mehr für den vereinbarten Zweck verwendet werden kann,
  • wenn der NG wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verletzt und nicht innerhalb einer schriftlich zu setzenden angemessenen Frist einen vertragsgemäßen Zustand wiederherstellt.

5. Nutzungsentgelt

(a) Das monatliche Nutzungsentgelt ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

(b) Für die Archivierung im Archiv sind ausschließlich die vom NG an die NB angebotenen Boxen, welche vom NG mit einem Barcode markiert wurden, zulässig. Die Mindestbestellmenge für Boxen beträgt 10 Stück. Der Preis pro Box ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

(c) Bei der von der NB beauftragten Entsorgung von Boxen geht der Eigentum der Boxen und deren Inhalt auf den NG über. Der NG wird die Boxen fachgerecht entsorgen. Der Preis für die Entsorgung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

(d) Die NB ist verpflichtet, das vereinbarte Nutzungsentgelt zuzüglich Umsatzsteuer mit Beginn des Vertragverhältnisses jeweils am letzten Tag eines jeden Monates im nachhinein auf das vom NG bekannt gegebene Konto zu überweisen.

(e) Die NB haftet dem NG für alle durch einen verspäteten Zahlungseingang verursachten Kosten und Auslagen; insbesondere hat sie dem NG jene Kosten (einschließlich Prozesskosten) zu ersetzen, die dieser dadurch entstehen, dass sie von einem verspäteten Zahlungseingang - sei es auch durch Postlauf bzw. die Abwicklung über ein Geldinstitut - nicht rechtzeitig Kenntnis erhalten hat. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Einlangen maßgebend.

(f) Sollte die NB in Verzug geraten, so ist der NG vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 1333 Abs 2 ABGB) und Mahnspesen in der Höhe von EUR 5,00 je Mahnung, sowie sämtliche andere Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, zu verrechnen. Darüber hinaus ist der NG bei Verzug der NB berechtigt, die Nutzung der ASP-Dienste nach vorheriger Nachfristsetzung von maximal 7 Tagen bis zur vollständigen Begleichung aller aushaftenden Beträge zu unterbrechen.

(g) Die Aufrechnung durch die NB gegenüber dem NG ist ausgeschlossen.

(h) Das Nutzungsentgelt wird wertgesichert. Eine Anpassung hat einmal jährlich zu erfolgen und zwar jeweils im Dezember mit Wirkung ab 1. Jänner des Folgejahres anhand des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005. Die Nutzungsentgelte erhöht sich im selben Ausmaß wie sich der VPI 2005 von August des Vorjahres zu August des laufenden Jahres verändert hat. Die Anpassung wird in EUR mit 4 Nachkommastellen gerechnet.

(i) Der BT ist berechtigt, das monatliche Nutzungsentgelt per Email in Form von unsignierten PDFs an die NG in Rechnung zu stellen.

6. Nutzungszweck und Nutzung

(a) NB und alle User verpflichten sich, die Web-Plattform im Sinne des Fair Use zu nutzen.

(b) Die NB darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten und diese nur soweit verwenden wie dies durch diese Vereinbarung sowie die bestimmungsgemäße Benutzung der Software gedeckt ist. Der NB werden keine urheberrechtlich relevanten Rechte an der Software ArchiveNextDoor-ASP eingeräumt.

(c) Jede Vervielfältigung und/oder Verbreitung sowie Bearbeitung der der NB zur Verfügung gestellten Gebrauchsdokumentation in Print-, Disketten- bzw. CD-Format oder in anderer Weise ist unzulässig.

(d) Der NG behält sich sämtliche Rechte an den der NB im Rahmen der ASP-Dienste zur Nutzung zur Verfügung gestellten Inhalte (z.B. Text, Bild oder Ton), soweit in diesem Vertrag nicht anders bestimmt, vor. Die betroffenen Inhalte dürfen von der NB genutzt werden. Jede weitere Nutzung und Verwertung der Inhalte, insbesondere Verbreitung, Überlassung an Dritte und Vervielfältigung erfordert eine Änderung des Vertrages und bedarf der schriftlichen Zustimmung des NG.

(e) Die NB ist verpflichtet, bei der Nutzung der ASP-Dienste die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und jeden Missbrauch sowie jede Gefährdung bzw. Beeinträchtigung Dritter zu unterlassen; insbesondere ist jede Nutzung, die die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, die gegen die Gesetze verstößt oder jede grobe Belästigung oder Verängstigung Dritter verboten.

(f) Im Rahmen der Nutzung des Nutzungsgegenstandes, insbesondere bei der Eingabe ihrer Daten und Informationen, ist die NB verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Weitere Beschränkungen der Nutzung bzw. Rahmenbedingungen für die Nutzung der ASP-Dienste ergeben sich aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Konsumentenschutzgesetz, dem Telekommunikationsgesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz. Die NB verpflichtet sich gegenüber dem NG zur Einhaltung dieser Rechtsvorschriften.

(g) Besteht der begründete Verdacht, dass die NB oder ihr zurechenbare Dritte gegen die vertragsgegenständlichen Verpflichtungen verstoßen, so ist der NG berechtigt, die Nutzung der ASP-Dienste nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist der NG berechtigt, die Nutzung der ASP-Dienste auch ohne Vorwarnung zu unterbrechen. Der NG wird die BT weiters gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Punktes durch den NG und/oder die NB und User ergeben.

(h) Die NB ist selbst für die Eingabe und Pflege ihrer zur Nutzung der ASP-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(i) Die NB und ihre User sind verpflichtet, ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(j) Die NB und sämtliche für die NB angelegten User sind verpflichtet, Usernamen und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Alle Eingaben und Vorgänge im Zusammenhang mit der Nutzung der Web-Plattform werden dem jeweiligen Inhaber des Accounts zugerechnet, unter welchem diese Eingaben vorgenommen werden. Die NB wird den NG von allen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung schad- und klaglos halten.

(k) NB und alle User verpflichten sind, die Bedienungsanleitung einzuhalten.

(l) Die von der NB zur Archivierung freigegebenen Boxen werden vom NG vom Büro der NB abgeholt, zum Archiv transportiert und im Archiv gelagert.

(m) Boxen die nach Auftrag der NB vom Archiv geholt werden sollen werden vom NG vom Archiv abgeholt und zur NB zum Büro transportiert.

(n) Für die Archivierung im Archiv sind ausschließlich die vom NG an die NB angebotenen Boxen, welche vom NG mit einem Barcode markiert wurden, zulässig.

(o) Die Beauftragung zur Abholung von Boxen aus dem Archiv und Zustellung zum Kunden erfolgt ausschließlich über die Web-Plattform.

7. Leistungsumfang

(a) Der NG ist in der Auswahl der Server und der Auswahl ihres Internetproviders völlig frei. Der NG wird die jeweils aktuelle Version der ASP-Anwendung über zumindest einen Server, welcher eine mindestens 100 Mbit/s schnelle Internetanbindung zum Internetprovider besitzt, 24 Stunden täglich 7 Tage in der Woche, abzüglich der erforderlichen Wartungszeit, bereitstellen.

(b) Die Anbindung der NB an das Internet ist nicht vom Leistungsumfang der ASP-Dienste umfasst. Die NB ist selbst auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko verpflichtet, für eine ihren Anforderungen entsprechende Internet Verbindung ihres Unternehmens zu sorgen.

(c) Hinsichtlich der an den vom NG betriebenen ASP-Server übermittelten Daten und Informationen verpflichtet sich der NG, einmal täglich ein zumindest inkrementelles Sicherungsbackup durchzuführen. Sollte dem NG ein derartiges Backup übergangsweise nicht möglich sein, verpflichtet sich der NG auf Wunsch der NB zur Vorabinformation per Email.

(d) Unentgeltlich zur Verfügung gestellte ASP-Dienste können vom NG jederzeit eingestellt werden. Nach Maßgabe der Möglichkeiten wird der NG die NB jedoch vorher von der Einstellung des unentgeltlichen ASP-Dienstes per Email oder durch Verlautbarung auf der ASP-Webseite verständigen.

(e) Der NG verpflichtet sich auf Kommunikation (telefonisch, postalisch, per Fax oder Email) durch die NB spätestens am nächsten Arbeitstag zu reagieren (Reaktionszeit).

8. Vertragsbeendigung und Datenherausgabe

(a) Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses bleibt der Nutzungsgegenstand und somit auch die Web-Plattform im alleinigen Besitz des NG ohne Anspruch auf Ersatz für allfällige, von der NB vorgenommene Investitionen und Adaptierungen.

(b) Bei Beendigung werden sämtliche Daten der NB auf der Web-Plattform innerhalb einer Woche gelöscht.

(c) Bei Beendigung werden auf Kosten der NB sämtliche Boxen der NB aus dem Archiv geholt und zum Büro NB transportiert.

9. Haftung

(a) Für allfällige Folgeschäden aus der Nutzung der Web-Plattform durch die NB übernimmt der NG keine Haftung. Der NG haftet insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Informationen oder Daten, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden. Bei Verlust oder Beschädigung von Informationen oder Daten umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten.

(b) Die NB nimmt zur Kenntnis, dass für die dauernde Verfügbarkeit der Web-Plattform oder für den permanenten Zugang zu den ASP-Diensten aufgrund des Mediums Internet keine Gewähr übernommen werden kann.

(c) Der NG ergreift alle dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden und ihr wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten und Informationen der NB gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der NG ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.

(d) Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von archivierten Boxen inkl. deren Inhalt haftet der NG nur bei grober Fahrlässigkeit.

10. Gewährleistung, Pflege & Schulungen

(a) Von der vertragsgegenständlichen Dienstleistung mit umfasst ist die Pflege der Web-Plattform, einschließlich Fehlerdiagnose, sowie Fehler- und Störungsbeseitigung.

(b) Die NB wird allfällige Fehler in der Software der Web-Plattform unverzüglich schriftlich oder per Email an den NG melden. Der NG erhält von der NB alle für die Fehlerbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen.

(c) Die Beseitigung von Fehlern der Web-Plattform, d.h. Abweichungen von den jeweils festgelegten Programmspezifikation, erfolgt innerhalb angemessener Frist.

(d) Der NG erbringt eine einmalige maximal eine Stunde dauernde in den Räumlichkeiten der NB stattfindende Einschulung der von der NB namhaft gemachten Usern auf den Nutzungsgegenstand. Die Erbringung von weiteren Schulungsleistungen durch den NG ist nicht von diesem Vertrag umfasst und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

11. Datenschutz

(a) Die NB und ihre User sind selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zur Nutzung der ASP-Dienste verantwortlich.

(b) Die NB erteilt ihre Zustimmung, dass der NG die ihm aufgrund des Vertrages zukommenden kundenspezifischen Daten für innerbetriebliche Zwecke elektronisch verarbeitet darf und zu diesem Zwecke auch an Subunternehmer weitergeben darf.

12. Allgemeine Vertragsbestimmungen

(a) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist jedenfalls ausgeschlossen. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des wertmäßig zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt Wien vereinbart.

(b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages durch zwingende gesetzliche Bestimmungen unwirksam sein oder werden, werden hierdurch die übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung von den Vertragsparteien unverzüglich derart zu ersetzen, dass der beabsichtigte Zweck in gesetzlich zulässiger Weise bestmöglich erreicht wird.

(c) Verständigungen oder Willenserklärungen aufgrund dieses Vertrages haben schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes, oder bei Gefahr im Verzug mittels Telefax, zu erfolgen, wobei das jeweilige Datum des Einlangens maßgebend ist.